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Das Anerbenrecht sollte gewährleisten, dass die Bauernhöfe ungeteilt an die Erben übergehen. Die Geschwister des Erben oder der Erbin wurden weit unter dem Hofwert abgefunden. Erbberechtigt war stets der älteste Sohn. Erstgeborene Tochter zu sein, führte nur dann zum Hoferbe, wenn kein Sohn in der Familie war. Das Anerbenrecht galt auch in der Heidmark und für zahlreiche Generationen der Familien Oelfke in Oerbke, in Obergrünhagen, in Vierde und anderen Orten der Ostheidmark.

Die rechtlichen Grundlagen[]

Als Anerbenrecht wird die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben bezeichnet, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine Sondererbfolge in den Hof.

Geschwister des Erben beziehungsweise der Erbin werden weit unter Wert abgefunden. Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind im Internet ersichtlich: Erklärungen zum Anerbenrecht

Die Hintergründe für das Anerbenrecht[]

Die Bauernfamilie in der Heidmark um 1600 allgemein[]

Die drei großen Gemeinschaften des Bauernlebens waren damals die Familie, der Hof und das Dorf. Die alten Bauernfamilien waren eine Lebens- und auch eine Arbeitsgemeinschaft ohne Ende. Die Kinder wuchsen unmerklich in diese Gemeinschaft hinein.

Für Großmutter und Großbvater blieb nicht nur die Lebensgemeinschaft in der Familie bestehen, sondern auch die Arbeitsgemeinschaft hörte für beide, wenn sie gesund blieben, erst mit dem Lebensende auf. Nur eines blieb immer bestehen: der Hof.

Der Hof stand über dem Eigenleben des Bauern und der Bäuerin und deren Familien. Meistens beherbergte der Hof drei Generationen unter einem Dach.

Auffallend ist in den Kirchenberzeichnissen, die nach 1770 durchweg geringe Kinderanzahl der Bauern. Dieses erklärt sich durch die hohe Kindersterblichkeit in jener Zeit. Vor allem rafften "die Blattern" viele Kinder hin.

Wer die Kirchenbücher jener Zeit aufmerksam liest, wird feststellen, dass die Bevölkerung eine "große Familie" bildete. Geheiratet wurde in jener Zeit im Dorfe selbst oder die Ehefrau wurde aus dem Nachbardorf "geholt". Starb einer der Eheleute, war die Wiederverheiratung in kürzester Zeit die Norm. Nur so sei es möglich gewesen, die Höfe zu erhalten. Ehescheidungen gab es nicht. Das einmal vor dem Kirchenaltar gegebene Wort wurde bis an das Ende der Tage gehalten.

Viele nachgeborene Kinder heirateten in andere Höfe ein und wurden so auch Bauern oder "Zwischenwirte". Manche gingen als Handwerker oder Kaufleute in größere Dörfer oder in eine nahe Stadt. Andere wiederum blieben unverheiratet auf den Höfen als "Onkel" oder "Tante" oder wurden "Häuslinge". Manche Nachgeborenen gingen auch zum Militär oder studierten, wenn der Hof über genügend Geld verfügte.

Das bessere Leben nach der Revolution von 1848[]

Das Leben auf dem Lande war durch überwiegend harte körperliche Arbeit und hohe Abgaben an die jeweiligen Lehnsherren geprägt, was schließlich zu einer großen Unruhe unter den Bauern führte. Doch die Befreiung der auf privaten, kirchlichen oder staatlichen Gütern tätigen Landbevölkerung von persönlicher Unfreiheit und die Befreiung der bäuerlichen Grundstücke von lastenden Abgaben und sonstigen Verpflichtungen, wie "Fronden" und "Zehnten", wurde durch die Stein-Hardenbergischen Reformen ab 1807 entscheidend gefördert und erst durch die Revolution 1848 abgeschlossen.

So wurden die Bauern wieder ihre eigenen Herren und konnten die Früchte ihres Schaffens auch ernten. Langsam entwickelten sich die bäuerlichen Anwesen von armseligen Anlagen zu ansehnlichen Höfen.

Das änderte aber wenig an der Situation der Töchter und Söhne, denen kein Hoferbe zustand. Viele von ihnen wanderten in die USA aus, um dort ihr Glück zu versuchen. So sie die Segelschiffspassage zahlen konnten, führte sie eine wochenlange, beschwerliche Fahrt unter schwierigen Umständen in ihr neues Zielland.

Links[]

Die Quellen[]

  • Buch "Die Heidmark" (Autor, Verlag wie auf der Hauptseite dieser Oelfke-Chronik beschrieben
  • Rubrik "Die Hintergründe": Chronik der Familie Kothe, Oberndorfmark, Wölzow, erstellt von Jürgen Vach, Ehemann der Helga Vach, geb. Kothe, siehe auch Oberndorfmark
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